Möglichkeiten der Symptomlinderung
In der Praxis der Palliativversorgung und -begleitung steht die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit schweren, fortgeschrittenen und unheilbaren Erkrankungen im Mittelpunkt. Anstelle einer kurativen Behandlung, die auf Heilung abzielt, konzentriert sich Palliative Care auf die Linderung von Symptomen, die durch die Krankheit oder ihre Behandlung verursacht werden. Dabei werden körperliche, emotionale, soziale und spirituelle Bedürfnisse gleichermaßen berücksichtigt. Im Mittelpunkt steht der Mensch, dessen verbleibende Lebenszeit so angenehm und würdevoll wie möglich gestaltet werden soll.
Ein wesentliches Prinzip der Palliative Care ist dabei die Linderung von Symptomen. Menschen mit komplexer Behinderung in der Palliativphase leiden häufig unter verschiedenen belastenden Symptomen, die durch ihre Erkrankung verursacht werden können. Diese Symptome können Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst oder auch psychisches Leiden sein. Ziel der Palliativmedizin ist es, diese Beschwerden durch ein ganzheitliches, individuell abgestimmtes Behandlungskonzept zu lindern und das Wohlbefinden der Betroffenen zu steigern. Dabei geht es nicht nur um die Linderung körperlicher Symptome, sondern auch um die Unterstützung auf emotionaler und spiritueller Ebene.
Bei Maßnahmen und Angeboten zur Symptomlinderung bei Menschen mit komplexer Behinderung geht es also um mehr als nur um Symptomkontrolle. Sie sollen vielmehr helfen, die vielfältigen und oft komplexen Bedürfnisse der Patienten zu erkennen und adäquat zu behandeln. Ziel ist es, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen, seine Bedürfnisse zu verstehen und ihn ganzheitlich – körperlich, geistig und seelisch – zu unterstützen. Die Würde des Menschen und seine Lebensqualität sind dabei Richtschnur.
Maßnahmen und Angebote zur Symptomlinderung sollen Menschen mit komplexer Behinderung in einer sehr sensiblen Lebensphase unterstützen, damit sie ihre letzte Lebensphase möglichst schmerzfrei und in Frieden verbringen können.
In der Palliativversorgung von Menschen mit komplexer Behinderung wird die Autonomie der Menschen besonders respektiert. Auch wenn der Krankheitsverlauf nicht mehr umkehrbar ist, haben die Betroffenen das Recht, so weit wie möglich selbst über ihre Behandlung und Pflege zu entscheiden. Dazu gehört auch, dass sie in Entscheidungen über symptomlindernde Maßnahmen einbezogen werden.
Handlungsfelder zur Symptomlinderung