Grundsätze medikamentöser Schmerzbehandlung
Als allgemeine Orientierung für das Vorgehen in der Schmerztherapie gilt das WHO-Stufenschema. Es orientiert sich anhand von drei Stufen an der Schmerzstärke und verfolgt dabei den Algorithmus, dass leichte Schmerzen mit schwach wirksamen Schmerzmitteln und starke Schmerzen mit starken Schmerzmitteln behandelt werden. Das Stufenschema wurde 1986 von der WHO veröffentlicht [4].
Bei schwachen oder mittelstarken Schmerzen werden Schmerzmittel der ersten Stufe (z.B. Paracetamol, Metamizol, Acetylsalicylsäure, Ibuprofen) eingesetzt. Bestehen die Schmerzen unter der Behandlung weiterhin, so können schwach wirksame Opioide, z.B. Tramadol, Tilidin oder Hydrocodein verabreicht werden (Stufe zwei). Leidet die betroffene Person immer noch unter Schmerzen, so erhält sie stark wirksame Medikamente der Stufe drei, wie z. B. Hydromorphon, Oxycodon oder Fentanyl [5].
Aufgrund der Verschlimmerung chronischer und akuter Erkrankungen, wachsender Tumore, die auf Gewebe und Nerven drücken, hinzukommender Komplikationen, wie zum Beispiel Dekubiti, andere Wunden oder Wassereinlagerungen treten am Lebensende häufig schwere und schwerste Schmerzen auf. Diese sollten möglichst wirkungsvoll behandelt werden.
Starke Schmerzen werden in der Regel mit Opioden und Opiaten behandelt. Diese lassen sich gut mit Schmerzmitteln der Stufe eins (z.B. Metamizol) kombinieren und damit in ihrer Wirkung verstärken [6]. Schmerzmedikamente können außerdem mit Co-Analgetika kombiniert werden, um bestimmte therapeutische Effekte (wie eine Entzündungshemmung, eine Angstreduktion oder eine Muskelentspannung) zu erreichen. Hierzu gehören Medikamente, die eigentlich für andere Krankheiten entwickelt wurden. Typischerweise werden Antikonvulsiva (Anfallsmedikamente), Antidepressiva (Medikamente gegen Depressionen), Muskelrelaxantien (muskelentspannende Medikamente), Kortikosteroide oder Biphosphonate als Co-Analgetika verwendet [7].
Bei jeder Schmerzbehandlung müssen potenzielle Nebenwirkungen bedacht und vorbeugend behandelt werden, dazu nutzt man sogenannte Adjuvantien. Hierzu gehören z. B. Antiemetika (Medikamente gegen Übelkeit/Erbrechen) oder Laxantien (Mittel gegen Verstopfung).
Bei der medikamentösen Schmerztherapie sollten folgende Richtlinien berücksichtigt werden: Die Person erhält Schmerzmedikamente in einer ausreichenden Dosierung, optimalerweise durch retardierte (lang wirksame) Medikamente „nach der Uhr“ [8]. Das heißt, entsprechend der Wirkdauer erhält die Person in regelmäßigen Abständen eine angemessene Medikamentendosis. Zusätzlich können bei Bedarf, z. B. starke akute Schmerzen, Schmerzspitzen und Durchbruchschmerzen bei Tumorerkrankungen, kurz bzw. schnell wirksame Medikamente gegeben werden. Werden Schmerzmittel unterdosiert, in zu langen Abständen oder nur bei Bedarf gegeben, erlebt die Person immer wieder Schmerzen, die dann unter Umständen den Schmerzmittelbedarf erhöhen.
Für eine angepasste Gabe von Schmerzmedikamenten ist es wichtig zu wissen, wann deren Wirkung eintritt und wie lange diese anhält. Will man z. B. ein Schmerzmedikament vorbeugend geben, weil eine schmerzbesetzte Prozedur, beispielsweise ein belastender Transfer oder das Katheterisieren, zu erwarten ist, muss bekannt sein, wann das Schmerzmittel seine maximale Wirkung erreicht.