Begleiten & Assistieren

Überblick


Begleiten & assistieren

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Experteninterview

Begleiten & assistieren

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Prof. Dr. Erik Weber
Universität Marburg

Experteninterview

Stellvertretung im Kontext von Selbstbestimmung

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Prof. Dr. Karl-Ernst Ackermann
ehem. Humboldt-Universität Berlin

Was ist Begleiten und Assistieren?

Frau Schröder ist Beschäftigte einer Tagesstätte. Sie bewegt sich im Rollstuhl fort und kommuniziert über Piktogramme auf einem I-Pad mit Sprachausgabe. An einem Vormittag geht sie mit ihrer Assistentin in der Stadt spazieren. Sie schauen sich Geschäfte an, weil Frau Schröder auf der Suche nach Sommerkleidung ist, und setzen sich dann zum Ausruhen in ein Café, das sie aussucht. Frau Schröder bereitet mit Unterstützung und Beratung der Mitarbeiterin ihre Bestellung auf der Kommunikationshilfe vor: Sie möchte einen Milchkaffee und einen Kuchen ohne Sahne. Um diese Bestellung zu verstehen, muss die Mitarbeiterin die Angebote der Speisekarte zeigen und erklären. Sie versucht dabei sensibel auf Frau Schröders Signale zu achten und vergewissert sich, dass sie die Auswahl richtig verstanden hat. Als sie die Bestellung zusammengestellt und die Lautstärke des Geräts eingestellt hat, ruft die Mitarbeiterin nach der Kellnerin. Als diese an den Tisch tritt, gibt Frau Schröder ihre Bestellung auf.

„Das Assistenzmodell (bedeutet) im Kontext der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen wie kein anderes Modell die Bereitschaft zur Veränderung […] und eine stetige und begleitete Selbstreflexion der professionell tätigen Assistentinnen und Assistenten.“ [1]

Wortbedeutung

Im wörtlichen Sinne heißt „assistieren“, „jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand [zu] gehen“ [2] und dadurch fehlende Kompetenzen zu ersetzen. Dabei werden die Angebote „individuell auf den Bedarf [der Menschen mit Behinderung] zugeschnitten und von diesen gesteuert […]. Als zentrale Bedingungen zur Verwirklichung des Konzeptes gelten Wahlmöglichkeiten über Art und Form der Hilfen sowie Entscheidungskontrolle.“ [3]

Assistieren führt zu Selbstbestimmung

Der Begriff der Assistenz hängt eng mit der Leitidee der Selbstbestimmung zusammen: Assistenz kann als Antwort auf die Forderung nach mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gesehen werden. Dabei stellt Selbstbestimmung die Zielperspektive dar. Assistenz ist das Modell, mit dem bei größtmöglicher Selbstbestimmung Hilfe in einem notwendigen Umfang gewährt werden soll. So wie sich die Leitidee der Selbstbestimmung gegen eine bevormundende Hilfe und ungleiche Machtverhältnisse in Unterstützungssituationen richtet, bietet das Assistenzmodell eine Antwort darauf, wie eine Begleitung aussehen kann, die sich nicht als Förderung oder Betreuung versteht.

Die Tabelle zeigt drei zentrale Aspekte von Assistenz auf [4]:

Textauszug in deutscher Sprache zur Bedeutung von Hilfestellungen beim Aufdecken verdeckter Ausgrenzungsprozesse sowie zum Ausdruck persönlicher Bedarfe und Vorstellungen zu Form und Umfang unterstützender Angebote.

Zentrale Aspekte von Assistenz

Paradigmenwechsel

Dabei geht es vor allem um die Abwendung von veralteten Haltungen in der Behindertenpädagogik, die häufig durch eine Entmündigung der Menschen mit Behinderung geprägt waren. Vielmehr unterstützt ein_e Assistent_in einen Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung seiner eigenen Ziele. Damit sind nicht die professionellen Unterstützer_innen die Expert_innen für die Belange von Menschen mit Behinderung, sondern die Betroffenen selbst werden als Expert_innen für ihre Situation gesehen [5]. In diesem Sinne wird von einigen Autor_innen betont, dass es sich bei einer Unterstützung im Rahmen von Assistenz ausdrücklich nicht um pädagogische Angebote handelt. Pädagogische Aufgaben würden sich im Zusammenhang mit Assistenz eher darauf beziehen, Menschen mit Behinderung dazu zu befähigen, ihre Unterstützungsbedarfe durch Assistenz kompensieren zu lassen. Pädagogische Mitarbeiter_innen können beraten, vermitteln und die notwendigen Strukturen schaffen, damit Menschen mit Behinderung schließlich selbstbestimmt und mit Hilfe von Assistenz leben können [6].

„Wir assistieren demjenigen, der unsere Hilfe benötigt, bei der Verwirklichung seiner [!] Ziele. Beachten wir dies nicht, führt unsere vielleicht durchaus gut gemeinte Hilfe zu Überbefürsorgung, die […] als Fremdbestimmung erlebt wird. Aus diesem Grund ist der Begriff des ‚Assistenten‘ […] angemessener als der Begriff des Helfers.“ [7]

Selbstbestimmt-Leben-Bewegung

Das Konzept der Assistenz wurde unter Wirken der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung vor allem von Menschen mit Körperbehinderung eingefordert. Erst mit zeitlicher Verzögerung wird seit den 1990er Jahren darüber diskutiert, wie diese Leitidee auch die Ausgangslagen von Menschen mit geistiger Behinderung berücksichtigen kann.

Fremdbestimmung

Das Verhältnis zwischen Menschen mit geistiger Behinderung und ihren Unterstützer_innen hat sich im Laufe der Zeit verändert: Menschen mit Behinderung wurden Anfang und Mitte des 20. Jahrhunderts vor allem fremdbestimmt und auf ihre Behinderung reduziert. Entsprechend der vorherrschenden medizinischen Perspektive wurden sie vorrangig von medizinischen und pflegerischen Expert_innen versorgt. Dabei lag die Deutungshoheit über den Hilfebedarf und die Macht einseitig bei Menschen ohne Behinderung.

Förderung

Etwa ab den 1960er Jahren wurde der Personenkreis vor allem unter dem Aspekt der Förderung gesehen, die nach von außen vorgeschriebenen Förderplänen in speziellen Sondereinrichtungen umgesetzt wurde. Auch wenn viele Menschen mit Behinderung nun als bildungsfähig angesehen wurden, war die Rolle der Unterstützer_innen dabei weiterhin die der Expert_innen, die die Zielvorgaben und Erfolgskriterien der genutzten Maßnahmen vorgaben.

Expert_innen

Menschen mit Behinderung wollen und sollen mehr Kontrolle über ihr Leben ausüben und als möglichst gleichberechtigte Bürger_innen an der Gesellschaft teilhaben können. Ihre Unterstützer_innen begleiten sie bei der Erreichung der selbst gesetzten Ziele. Die Entscheidungsgewalt liegt dabei vorrangig bei den Menschen mit Behinderung, die nun zunehmend als Expert_innen ihrer eigenen Lebenssituation gesehen werden.

Historische Entwicklung

Folgende Tabelle fasst die Entwicklungen grob zusammen [8]:

Entwicklung ‚Leitideen‘

Welche Bedeutung hat das Thema Assistenz in der Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung?

Anforderungen

Das Assistenzmodell stellt zum Teil hohe Anforderungen an die „regiegebende“ Person. Deshalb wurden teilweise Bedenken laut, ob der Personenkreis der Menschen mit schwerer Behinderung überhaupt in der Lage sei, Assistent_innen Anweisungen zu geben. Mittlerweile wird davon ausgegangen, dass auch Menschen mit schwerer Behinderung zu Assistenznehmer_innen werden können, wenn einschränkende Strukturen und Verhaltensmuster identifiziert und weitestgehend abgebaut werden können. Es geht also um die Einnahme einer konsequenten „Stärken-Perspektive“, die auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung als Expert_innen ihrer Lage anerkennt [9].

Pädagogische Unterstützungsleistung

Bezogen auf Menschen mit schwerer Behinderung wird dabei häufig Abstand genommen von den Forderungen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, in der Begleiter_innen ausschließlich als Ausführende und Menschen mit Behinderung als Expert_innen betrachtet werden. Vielmehr wird eine Abkehr von einer klassischen Betreuung zugunsten einer Neugestaltung der Begleitungssituation und der Eröffnung eines gemeinsamen „Handlungs- und Verhandlungsfeld[es]“ [10] angestrebt. Dabei gibt es durchaus Entwürfe, die Assistenz im Kontext geistiger Behinderung auch als Bestandteil von pädagogischen Unterstützungsleistungen sehen (z. B. wenn es um die Beratung in Bezug auf Lebenspläne und -ziele geht) [11]. Anders als bei dem Personenkreis der Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen, die Assistenz als vollständig selbstgesteuerte Leistung betrachten, die außerhalb pädagogischer Angebote stattfindet, handelt es sich im Falle von Menschen mit (schwerer) geistiger Behinderung um eine Perspektive, die (auch) im Rahmen pädagogischer Angebote ihren Platz findet.

Begleitung

Daher wird im Zusammenhang mit Menschen mit geistiger Behinderung auch der Begriff der Begleitung genutzt, um auf „den emanzipatorischen Gehalt“ [12] des Konzepts zu verweisen, aber gleichzeitig die Herausforderungen nicht auszublenden, die sich für diesen Personenkreis aus dem Konzept der Assistenz ergeben können [13].

Aufgaben

Um die Selbstbestimmung einer Person mit schwerer Behinderung zu wahren, müssen Unterstützer_innen folgende Aufgaben übernehmen:

  • „Anweisungen lesen lernen
  • Kompetenzen entschlüsseln
  • Signale erkennen
  • Methoden zum Erkennen solcher Signale (weiter-)entwickeln
  • (die) persönliche Lebensgeschichte (der Person mit Behinderung) (beachten)
  • Bereitschaft (haben), Macht abzugeben.“ [14]

Fremdbestimmung verhindern

Bezogen auf den Personenkreis der Menschen mit geistiger Behinderung „beinhaltet der Begriff ‚Assistenz‘ das Ziel, alle Hilfen dahingehend zu entwickeln, dass weitestgehend Handlungs- und Entscheidungsräume ermöglicht werden und Fremdbestimmung in Form von Bevormundung und Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte verhindert wird.“ [15]

Wahlmöglichkeiten schaffen

Einem Menschen mit schwerer Behinderung zu assistieren, bedeutet demnach auch,

  • „Wahlmöglichkeiten (zu) schaffen und verständlich zu vermitteln (sowie)
  • Begleitung und Unterstützung (…) beim Ausbalancieren zwischen Wünschen und den realen Möglichkeiten (…)
  • Entwicklungen für möglich halten, die noch gar nicht zu erkennen sind.” [16]

„Vor allem in elementaren Bereichen wie Nahrungsaufnahme, Mobilität und Körperhygiene [ergeben sich für Menschen mit schwerer Behinderung] Möglichkeiten, auf die Gestaltung ihres Alltags unmittelbar Einfluss zu nehmen. Sie signalisieren Wünsche, Vorlieben, Ablehnung oder Verweigerung auf vielfältige Weise.“ [18]

Eine Begleitung, die sich am Assistenzmodell orientiert, ist damit auch für Menschen mit schwerer Behinderung möglich. Sie erfordert jedoch eine besondere Sensibilität und Professionalität der Mitarbeiter_innen.

Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus?

Zu den Chancen, die sich aus der Anwendung der Prinzipien des Assistenzmodells ergeben können, gehören folgende Aspekte:

Selbstbestimmung

  • Der Alltag von Menschen mit schwerer Behinderung an Arbeits- und Bildungsorten kann sich durch die Orientierung am Assistenzmodell dem Anspruch auf Selbstbestimmung annähern, indem die Angebote konsequenter an den Bedürfnissen der Beschäftigten ausgerichtet werden können. Dies kann wiederum zu einer Steigerung der Zufriedenheit mit den Angeboten am Arbeits- und Bildungsort führen.

Ressourcenorientierter Blick

  • Die Interessen und Bedarfe der Beschäftigten zu berücksichtigen, führt zu einem ressourcenorientierten Blick auf Menschen mit schwerer Behinderung.

Reflexion der Machverhältnisse

  • Vor dem Hintergrund des Assistenzgedankens können Machtverhältnisse hinterfragt und verändert werden. Damit kann das Machtgefälle zwischen Menschen mit Behinderung und ihren Unterstützer_innen zwar nicht vollständig aufgehoben werden – das Assistenzmodell kann jedoch einen wichtigen Anreiz bieten, Machtverhältnisse zu reflektieren.

Als Herausforderungen oder Risiken können folgende Punkte genannt werden:

Abhängigkeitsverhältnisse

  • In der Begleitung von Menschen mit schwerer Behinderung ergeben sich durch die Orientierung am Assistenzgedanken erhebliche Spannungsfelder. Häufig sind Menschen mit schwerer Behinderung auf umfassende Unterstützung angewiesen [19]. Es gilt, diese Abhängigkeiten im Blick zu behalten und dennoch Selbstbestimmung zu ermöglichen. Eine veränderte Haltung und neue Begriffe dürfen tatsächlich bestehende Abhängigkeitsverhältnisse nicht beschönigen oder verschleiern. Hieraus ergibt sich für die Mitarbeiter_innen eine ständige Gratwanderung, in der sie das Ausmaß der Unterstützung immer wieder hinterfragen müssen.

Rolle der Assistenz

  • Schwierigkeiten können auch in einem Grundproblem pädagogischer Arbeit gesehen werden, nämlich in der Frage, inwiefern eine selbstbestimmtere Lebensführung überhaupt von außen begleitet werden kann. Wenn Mitarbeiter_innen einerseits die Beschäftigten dabei unterstützen sollen, zunehmend selbst zu bestimmen, und dann andererseits auch die Rolle der Assistenzgebenden einnehmen sollen, kann das für alle Beteiligten zu Überforderungen führen.

Stellvertretung

  • Mit der Debatte um Selbstbestimmung und Assistenz wird auch die Frage der Stellvertretung für jene Personen, die ihre Interessen nicht selbst vertreten können, eher negativ im Sinne einer „fürsorglichen Belagerung“ [20] der Menschen mit Behinderung durch ihre Helfer verstanden. Es ist jedoch notwendig, genau diese Notwendigkeit der Stellvertretung anzuerkennen, um nicht wiederum einen Ausschluss des Personenkreises zu provozieren.

Was ist notwendig, um das Thema „Assistenz“ in der Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung berücksichtigen zu können?

Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass die Orientierung an den Grundsätzen des Begleitens und Assistierens sowohl auf Ebene der Mitarbeiter_innen als auch auf der Ebene der Institutionen an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden ist.

Individuelle Ausdrucksweise deuten

  • Insbesondere dann, wenn Beschäftigte Vorlieben, Abneigungen, Wünsche etc. nicht eindeutig mitteilen können, stellt sich für Mitarbeiter_innen an Arbeits- und Bildungsorten die Aufgabe, die individuellen Ausdrucksweisen der Beschäftigten zu deuten und so, quasi über einen Umweg, die individuellen Bedarfe zu berücksichtigen.

Biografiearbeit und Persönliche Zukunftsplanung

  • Sowohl in der Angebotsplanung als auch bei der Umsetzung der Angebote sollten Methoden genutzt werden, die die Sichtweise der Beschäftigten konsequent in den Blick nehmen. Ansatzpunkte hierfür können beispielsweise die Methoden der Biografiearbeit und der Persönlichen Zukunftsplanung bieten.

Signale verstehen

  • Die „Übersetzungsleistungen“ der Signale von Menschen mit schwerer Behinderung können nur dann verlässlich und in guter Qualität vorgenommen werden, wenn das Bezugssystem der Menschen mit Behinderung stabil ist und aus festen Vertrauenspersonen besteht [21]. Die Mitarbeiter_innen sollten die Möglichkeit haben, sich regelmäßig im Team darüber auszutauschen, wie sie die Signale der einzelnen Beschäftigten deuten und auf diese reagieren können.

Machtverhältnisse reflektieren

  • Auf der Ebene der Interaktion und der Institution müssen überkommene Strukturen und Machtverhältnisse reflektiert werden. Das heißt nicht, dass sich Abhängigkeiten vollständig verringern lassen, sondern dass diese besonderer Berücksichtigung bedürfen und immer wieder neu gerechtfertigt werden müssen. Dies setzt auch Reflexionsräume voraus, wie z. B. das Angebot von Supervision.

Transparenz

  • Um Assistenz im Rahmen von Einrichtungen umsetzen zu können, müssen die Bedingungen von struktureller und offener Gewalt identifiziert und aufgebrochen werden. Erst eine Transparenz hinsichtlich der Rollen- und Machtverhältnisse zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ermöglicht eine Neuausrichtung der Unterstützungsleistungen [22].

Selbstbestimmung und Abhängigkeit

  • Es bleibt zudem die Frage bestehen, welche Rolle die Fürsprache und Anwaltschaft für den Personenkreis durch ihre Begleiter spielen soll. Dabei gilt es, zwischen dem berechtigten Anspruch der Personen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten auf der einen Seite und ihrer Angewiesenheit auf Unterstützung und Stellvertretung auf der anderen Seite, auszubalancieren. Fürsorgliches Handeln für andere bleibt daher eine wichtige Aufgabe in der Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung, muss aber begründet und immer wieder hinterfragt werden [23].

Konzept der Einrichtung

  • Um die Leitidee der Selbstbestimmung und das Selbstverständnis des Assistenzmodells angemessen im Alltag berücksichtigen zu können, muss sich diese veränderte Haltung der Mitarbeiter_innen auch in den Konzepten und dem Profil der Einrichtung abbilden.

Angebote anpassen

  • Aus Sicht der Einrichtung bedeutet dies auch ein Abschied von „lebenslänglichen Hilfen [zugunsten] offene[r] Entwicklungsperspektiven“ [24] der von ihnen begleiteten Menschen mit Behinderung, wenn Angebote immer wieder neu hinterfragt und an die tatsächlichen Bedarfe der Personen angepasst werden müssen.

Quellen

1] Weber 2016, S. 521 [2] Dudenredaktion (o. J.): https://www.duden.de/rechtschreibung/assistieren [3] Loeken 2005, S. 121 [4] Weber 2002, S. 12 [5] Theunissen 2013, S. 31 [6] Loeken 2005, 123 [7] Hahn 1994 zit. n. Weber 2002, S. 8 [8] Adaption von Niehoff 2001, S. 377 zit. n. Weber 2002, S. 15 [9] vgl. Theunissen 2002 n. Loeken 2005, 124 [10] Hähner 2003 n. Loeken 2005, S. 124 [11] Z.B. das Konzept der konsultativen Assistenz von Theunissen 2002 n. Loeken 2005, S. 125 [12] Theunissen 2013, S. 32 [13] vgl. Theunissen 2013, S. 32 [14] Weber 2016, S. 518 [15] Verein SELAM 2000, 12 zit. n. Weber 2002, S. 25 [16] ESH o. J., S. 63 zit. n. Weber 2002, S. 28 [17] Weber 2002, S. 23 [18] Siefert 2001, S. 25 zit. n. Weber 2002, S. 16 [19] vgl. Hagen 2001 zit. n. Weber 2002, S. 9 [20] von Kardorff 2011, 80 [21] vgl. Weber 2002, 26 [22] vgl. Weber 2016, 519 [23] vgl. von Kardorff 2011, 84 [24] Weber 2016, 519

 

Literatur

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Dudenredaktion (o. J.): „assistieren“ auf Duden Online. [Zugriff am 04.01.2023]

Horster, D.; Hoyningen-Süess, U. & Liesen, C. (Hg.) (2005): Sonderpädagogische Professionalität. Beiträge zur Entwicklung der Sonderpädagogik als Disziplin und Profession. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

Loeken, H. (2005): Assistenz statt Pädagogik? Professionelle Entwicklungen in der außerschulischen Sonderpädagogik. In: Horster, D.; Hoyningen-Süess, U. & Liesen, C. (Hg.): Sonderpädagogische Professionalität. Beiträge zur Entwicklung der Sonderpädagogik als Disziplin und Profession. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 119–132.

Kardorff, E. von (2011): Paradoxien der Stellvertretung. In: Ackermann, K.-E. (Hg.): An Stelle des Anderen. Ein interdisziplinärer Diskurs über Stellvertretung und Behinderung. Oberhausen: Athena, S. 79–84

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Theunissen, G. (2013): Assistenz. In: Theunissen, G.; Kulig, W. & Schirbort, K. (Hg.): Handlexikon Geistige Behinderung. Schlüsselbegriffe aus der Heil- und Sonderpädagogik, Sozialen Arbeit, Medizin, Psychologie, Soziologie und Sozialpolitik. Stuttgart: Kohlhammer, S. 31–32.

Weber, E. (2002): Persönliche Assistenz – Assistierende Begleitung. Veränderungs­anforderungen für professionelle Betreuung und für Einrichtungen der Behindertenhilfe. Düren: Eigenverlag DHG (DHG-Schriften, 8). [Zugriff am 04.01.2023]

Weber, E. (2016): Assistenz. In: Hedderich, I.; Biewer, G.; Hollenweger, J. & Markowetz, R. (Hg.): Handbuch Inklusion und Sonderpädagogik. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt (utb-studie-e-book, 8643), S. 512–522.

IMPULSFRAGEN & REFLEXIONSÜBUNGEN

  • Wie verstehen Sie Ihre Rolle gegenüber den Beschäftigten?
  • Welche Situationen erfordern Ihrer Meinung nach trotz einer Orientierung am Assistenzmodell ein fremdbestimmtes Handeln?
  • Welche Situationen an Arbeits- und Bildungsorten eignen sich, um Menschen mit schwerer Behinderung Verantwortung für ihre Lebensführung zu übertragen?
  • Welche Rolle spielt das Leitbild der Selbstbestimmung und der Assistenz im Profil Ihrer Einrichtung?
  • Welche strukturellen Rahmenbedingungen erschweren die Umsetzung des Assistenzmodells in Ihrer Einrichtung?

Zitat einer Frau mit Down-Syndrom:

Insgesamt hat sich das Selbstverständnis von Fachkräften in Richtung einer Dienstleistungsorientierung verändert und zu einem erfreulichen Zugewinn an Definitionsmacht durch und für die betroffenen Menschen geführt, die zunehmend ihre eigenen Angelegenheiten (weitgehend) selbstbestimmt in die Hand nehmen (können), auch wenn noch viele Barrieren zu einer wirklichen Inklusion, vor allem im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt bestehen. (von Kardorff 2011, S. 79)

  • Wie bewerten Sie dieses Verständnis von Begleitung als einer Dienstleistung? Welche Potenziale, aber vielleicht auch Risiken birgt diese Lesart?
  • Betrachten Sie Ihren konkreten Arbeitsort, die dortigen Rollenverhältnisse und Teilhabebedingungen für Menschen mit schwerer Behinderung. Wo „steht“ Ihre Einrichtung im Hinblick auf diese Beschreibung?

Kardorff, Ernst von (2011): Paradoxien der Stellvertretung. In: Karl-Ernst Ackermann (Hg.): An Stelle des Anderen. Ein interdisziplinärer Diskurs über Stellvertretung und Behinderung. 1. Auflage. Oberhausen: Athena, S. 79–84.

Wählen Sie eine_n Beschäftigten aus Ihrer Gruppe aus und überlegen Sie gemeinsam:

  • In welchen Situationen im Alltag hat die Person die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung von Angeboten und Aktivitäten zu nehmen? Wie wird Sie darin von Ihnen bestärkt?
  • Welche Möglichkeiten sehen Sie, diese Beteiligung der Person an Entscheidungsprozessen noch auszubauen? Was wäre dafür noch notwendig?
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(weiterführende) MATERIALIEN

Bollag, E. (1999): Assistenz statt Betreuung – was bedeutet das? In: Zur Orientierung (8), S. 16-18.
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Drolshagen, B.; Rothenberg, B. (2003): Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz – Evaluationsergebnisse einer Schulung von Assistenznehmern und Assistenznehmerinnen. In: Hermes, G.; Köbsell, S. (Hg.): Disability Studies in Deutschland – Behinderung neu denken! Dokumentation der Sommeruni 2003. Kassel: bifos, S. 147 – 151.
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