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Deutsches Institut für Menschenrechte – Pressemitteilung vom 25.10.2023

Selbstbestimmt Leben: Umfassender Wandel der Unterstützungssysteme notwendig

Die Exklusion von Menschen mit Behinderungen hält weiter an. Viele behinderte Menschen wohnen in besonderen Wohneinrichtungen und arbeiten in Werkstätten. Die Mehrzahl der Kinder mit Behinderungen besucht eine Förderschule. Diesen Zustand hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erst kürzlich im Rahmen der Staatenprüfung als dringendes Umsetzungsdefizit in Deutschland krisitisert. Außerdem veröffentlichte der Ausschuss Ende 2022 Leitlinien zur Deinstutionalisierung. Die Monitoring-Stelle UN-BRK veröffentlicht nun eine Information, die die zentralen Inhalte der Leitlinien für die Situation in Deutschland kontextualisiert.

Ein Leben in Sondereinrichtungen ist nicht vereinbar mit den Menschenrechten

„Befürworter*innen von Sondereinrichtungen verteidigen diese häufig als Schutzräume für behinderte Menschen“, so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-BRK, „tatsächlich sehen sich institutionalisierte Menschen jedoch häufig in ihren grundlegenden Rechten eingeschränkt. Zum Beispiel, wenn sie alltägliche Entscheidungen nicht selbstbestimmt treffen können oder die Unterbringung in einer Einrichtung mit Freiheitseinschränkungen und Zwangsmaßnahmen einhergeht. Auch das Risiko von Gewalterfahrungen ist in Sondereinrichtungen besonders groß.“ Die Leitlinien des UN-Fachausschusses fordern aufgrund dieser menschenrechtlichen Herausforderungen einen umfassenden Wandel der Unterstützungssysteme für Menschen mit Behinderungen. Sie liefern konkrete Vorgaben für die Steuerung und Umsetzung dieser Prozesse, insbesondere die Einbeziehung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen.

Deinstitutionalisierung auch in Notsituationen und Krisenzeiten

Die Leitlinien des Fachausschusses entstanden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Menschen in Sondereinrichtungen waren weltweit in besonderem Maße betroffen – sowohl gesundheitlich, als auch von der Isolation durch Infektionsschutzmaßnahmen. Die Forderung nach einer sofortigen und umfassenden Strategie zur Deinstitutionalisierung bezieht sich ausdrücklich auch auf Notsituationen. Die Mitgliedstaaten der UN-BRK sollen den Umbau der Unsterstützungsysteme auch in Krisenzeiten vorantreiben. Gleichzeitig sollen ausdrücklich alle Menschen mit Behinderungen von Deinstitutionalisierung profitieren. Inklusion und Teilhabe sind unabhängig vom individuellen Grad der Beeinträchtigung zu verwirklichen.

Derzeit fehlen echte Wahlmöglichkeiten

Wenn Menschen bereits seit langer Zeit in Sondereinrichtungen leben oder arbeiten, ist die Vorstellung eines Umzugs oft mit Ängsten und Zweifeln verbunden. Entsprechende Äußerungen Betroffener werden häufig zum Anlass genommen, die Notwendigkeit einer umfassenden Deinstitutionalisierung in Frage zu stellen. Solche persönlichen Bedenken hängen jedoch auch damit zusammen, dass es deutschlandweit noch immer an barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum und inklusiven Unterstützungsangeboten mangelt. Ohne angemessene Alternativen zu Sondereinrichtungen können Menschen mit Behinderungen nicht selbstbestimmt entscheiden, wo und mit wem sie wohnen, arbeiten und zur Schule gehen möchten.

WEITERE INFORMATIONEN

Information zu den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung in Alltagssprache

Information zu den Leitlinien zur Deinstitutionalisierung in Leichter Sprache

UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Leitlinien zur Deinstitutionalisierung (auch in Notfällen); Deutsche Übersetzung