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Prof.in Dr. Jeanne Nicklas-Faust
Bundesvereingung Lebenshilfe e.V.

Was ist Inklusion?

21 Inklusion

Frau Yilmaz arbeitet im Kiezladen und verkauft dort Second-Hand-Sachen. Mit ihren Kolleg_innen versteht sie sich gut. Besonders mit Herrn Sahlke und Frau Topitz ist sie seit Längerem befreundet. Sie trifft die beiden auch nach der Arbeit regelmäßig zum gemeinsamen Kochen, Fernsehen und Musikhören. Frau Yilmaz mag Musik und geht gern auf Konzerte.
Immer donnerstags nimmt sie an einem Trommelkurs der Volkshochschule teil.
Wem sie bei der anstehenden Landtagswahl ihre Stimme geben wird, hat Frau Yilmaz noch nicht entschieden.

Inklusion (lat.) = „Einschließung“

Der aus dem Lateinischen stammende Begriff „Inklusion“ kann allgemein mit „Einschließung“ übersetzt werden. In den aktuellen pädagogischen, soziologischen und politischen Beiträgen wird mit „Inklusion“ auf die gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe von allen Menschen hingewiesen und der Abbau diesbezüglicher Barrieren gefordert.

Der Anspruch einer umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe ist dabei nicht an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Er bezieht sich auf alle Menschen und ist unabhängig von personenbezogenen Merkmalen, wie z. B. einer Beeinträchtigung, dem Alter oder der Herkunft.

Arbeit, politische und soziale Bürgerrechte, stabile soziale Nahbeziehungen

Als zentrale Kriterien einer gelungenen gesellschaftlichen Inklusion im Erwachsenenalter nennt der Soziologe Martin Kronauer drei Aspekte:

  • Erstens Arbeit, vor allem Erwerbsarbeit,
  • zweitens politische und soziale Bürgerrechte, wie z. B. das Wahlrecht, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Arbeit, sowie
  • drittens stabile soziale Nahbeziehungen.

Alle drei Kriterien stellen „eine Form der gesellschaftlichen Wechselseitigkeit und Anerkennung“ [1] dar: Die Teilhabe am Arbeitsleben kann die Erfahrung vermitteln, dass man nicht nur im Privaten, sondern auch gesellschaftlich gebraucht wird [2]. Soziale Rechte, wie sie z. B. im Bundesteilhabegesetz zusammengefasst sind, sollen den gleichberechtigten Zugang zu den unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen sichern. Die Einbindung in verlässliche Nahbeziehungen, also in Familie, Partnerschaft oder Bekanntenkreis, begünstigt wiederum private Formen der gegenseitigen Unterstützung.

Aspekte gelungener gesellschaftlicher Inklusion nach Kronauer

Fallbeispiel: Frau Yilmaz

Im oberen Fallbeispiel werden diese drei Kriterien aufgegriffen:

  1. Frau Yilmaz geht einer (Erwerbs‑)Arbeit nach. Ob es ein geschützter Arbeitsplatz ist und wie sie dafür entlohnt wird, bleibt im Fallbeispiel offen. Es wird jedoch deutlich, dass sie in einem sozialraumorientierten Arbeitsumfeld tätig ist, das auch zahlreiche soziale Kontakte ermöglicht (mit Kolleg_innen, Kund_innen, Anlieferern, …).
  2. Hinsichtlich rechtlich gesicherter Teilhabemöglichkeiten wird im Fallbeispiel deutlich, dass Frau Yilmaz neben der Arbeit regelmäßig ein Angebot der Erwachsenenbildung nutzen, am kulturellen Leben teilnehmen und sich politisch beteiligen kann.
  3. Frau Yilmaz ist eingebunden in einen festen Arbeits- und Freundeskreis. Das Ausbilden sozialer Nahbeziehungen wird durch regelmäßige Treffen mit ihren Freund_innen in der Freizeit unterstützt.

Könnte Frau Yilmaz eine Frau mit schwerer und mehrfacher Behinderung sein?

Inklusion und Exklusion

Inklusion – Exklusion ©

Um die Leitidee „Inklusion“ konkret füllen zu können, lohnt es sich, bestehende Exklusionsrisiken in den Blick zu nehmen und genau zu reflektieren, wo einzelne Personen oder Personengruppen, z. B. Menschen mit schwerer Behinderung, die gesellschaftliche Teilhabe verwehrt wird. „Inklusion“ und auch „Exklusion“ sind nicht als eine Zustandsbeschreibung zu verstehen. Mit diesen Begriffen wird vielmehr die Aufmerksamkeit auf Prozesse gerichtet, durch die sich die gesellschaftliche und soziale Teilhabe einzelner Personen oder Personengruppen erweitert oder verengt.

  • Die Leitidee „Inklusion“ verweist auf die gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe aller Menschen.
  • Zentrale Kriterien gesellschaftlicher Inklusion im Erwachsenenalter sind Arbeit, politische und soziale Bürgerrechte sowie stabile Nahbeziehungen.
  • Im Kontext von Inklusion ist es notwendig, gesellschaftliche Barrieren, Exklusionsrisiken und Exklusionsprozesse zu reflektieren, die die gesellschaftliche Teilhabe einzelner Personen oder Personengruppen verhindern.

Was bedeutet „Inklusion“ im Kontext von schwerer Behinderung?

Exklusionsrisiken

Gerade Menschen mit schwerer Behinderung sind in hohem Maße von gesellschaftlichem Ausschluss betroffen oder bedroht. Wenn die genannten drei Kriterien gesellschaftlicher Inklusion im Erwachsenenalter – Arbeit, Bürgerrechte und verlässliche Nahbeziehungen – mit Blick auf Menschen mit schwerer Behinderung reflektiert werden, so wird schnell deutlich, dass es noch einen großen Aufholbedarf gibt. Viele Fragen der konkreten Umsetzung sind noch nicht geklärt, aber auch rechtliche Grundlagen und passende Organisationsstrukturen fehlen. Es werden z. B. die folgenden Barrieren und Exklusionsrisiken deutlich:

Arbeit

Erwachsene mit schwerer Behinderung können derzeit keine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt antreten oder einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für behinderte Menschen (außerhalb des Förderbereichs) erhalten. Auch der Zugang zu Angeboten der beruflichen Bildung ist für sie weitesgehend beschränkt. Bisher stehen für Menschen mit schwerer Behinderung nur sehr vereinzelt sozialraumorientierte Arbeitsangebote, wie z. B. die Arbeit in einem Kiezladen, einem Café oder im Rahmen anderer Dienstleistungen zur Verfügung. Auch integrative Arbeitsverhältnisse (z. B. im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung) werden für sie nur äußerst selten realisiert. Allgemein ist festzustellen, dass es neben den rechtlichen Voraussetzungen noch einer besseren Anpassung des Arbeitsumfeldes und der jeweiligen Arbeitstätigkeiten bedarf, damit Menschen mit schwerer Behinderung erfolgreich an der Arbeitswelt teilhaben können.

Politische und soziale Bürgerrechte

Die 2009 von Deutschland ratifizierte UN‑Behindertenrechtskonvention (UN‑BRK) stellt im Streben nach einer inklusiven Gesellschaft eine fundamentale rechtliche Orientierung dar. Sie untermauert das Recht aller Menschen, unabhängig von der Schwere ihrer Behinderung, in den verschiedenen gesellschaftlichen Feldern partizipieren zu können. Im Bundesteilhabegesetz (BTHG) werden aktuell auf nationaler Ebene gesetzliche Grundlagen gebündelt, um die Sicherung der Grundbedürfnisse sowie die gesellschaftliche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Die UN-BRK und der im BTHG abgesteckte rechtliche Rahmen sorgen jedoch noch nicht dafür, dass der Rechtsanspruch auf Teilhabe in den einzelnen gesellschaftlichen Feldern realisiert wird. So sind bisher z. B. Angebote der Erwachsenenbildung in Volkshochschulen und kulturelle Institutionen wie Bibliotheken, Museen und Theater oder Maßnahmen der Berufs‑ und Weiterbildung kaum für Menschen mit schwerer Behinderung zugänglich. Ebenso ist die Frage noch weitestgehend ungeklärt, wie z. B. Erwachsene mit schwerer Behinderung an politischen Entscheidungsprozessen aktiv teilnehmen können.

Stabile und soziale Nahbeziehungen

Auch bezüglich des Aufbaus stabiler und sozialer Nahbeziehungen bestehen für Menschen mit schwerer Behinderung vielfältige Barrieren. Diese entstehen zum einen durch institutionelle Gegebenheiten: So kann z. B. ein häufiger Personalwechsel im Wohnbereich oder an Arbeits- und Bildungsorten dazu führen, dass zu Mitarbeiter_innen keine verlässlichen Beziehungen aufgebaut oder weitere soziale Kontakte durch diese nicht unterstützt werden können.

Zum anderen spielen auch individuelle Faktoren eine große Rolle: Viele Menschen mit schwerer Behinderung benötigen Unterstützung, um mit ihrem Umfeld einen gelingenden Austausch zu gestalten. Die oftmals deutlich erschwerte und verlangsamte Kommunikation stellt eine massive Barriere dar, um soziale Kontakte aufzubauen und aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus können auch kognitive und emotional-soziale Beeinträchtigungen den Aufbau stabiler Nahbeziehungen erschweren.

Deutlich wird, dass die mit der Leitidee „Inklusion“ verbundenen Kriterien gesellschaftlichen Einbezugs offensichtlich noch in einem deutlichen Missverhältnis zur aktuellen Lebenssituation von Menschen mit schwerer Behinderung stehen. Es ist derzeit noch relativ unwahrscheinlich, dass das eingangs skizzierte Fallbeispiel eine Frau mit schwerer Behinderung porträtiert.

Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich daraus?

Leitidee

Das Potenzial der Leitidee „Inklusion“ besteht in dem deutlich formulierten Anspruch, „ein Optimum an Bildung und Teilhabe“ [3] für alle Menschen realisieren zu wollen. Die Grundlage dafür ist bestehende gesellschaftliche Exklusionsrisiken und ‑prozesse zu reflektieren und „hinsichtlich ihrer negativen Wirkungen für Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend zu entschärfen“. [4]

Veränderungsprozesse

Die Leitidee „Inklusion“ gibt sowohl eine Orientierung für gesellschaftlich‑strukturelle und organisatorische Veränderungen als auch für Grundhaltungen und Methoden, die das professionelle Handeln von Mitarbeiter_innen im Bereich der Behindertenhilfe bestimmen sollten. So sind z. B. die kritische Reflexion und der Abbau bestehender Machtverhältnisse in pädagogischen Kontexten sowie der Ansatz der Personenzentrierung und die aktive Unterstützung der Selbstbestimmung der Beschäftigten bzw. Klient_innen von zentraler Bedeutung.

Umsetzungsschwierigkeiten

Herausforderungen bestehen vor allem im konkreten Weg der Umsetzung, um die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit schwerer Behinderung zu realisieren. Es werden diesbezüglich sowohl enge als auch weitreichende Maßnahmen der Veränderung bestehender Verhältnisse vorgeschlagen. Deutlich wird dabei ein sehr unterschiedliches Verständnis von „Inklusion“: Gerade in der Praxis der behindertenpädagogischen Arbeit fällt eine vielfältige Interpretation und Verwendung des Begriffes auf. „Inklusion“ wird als Schlagwort einer fachlichen, aber auch öffentlich breit geführten Debatte genutzt, mit dem zum einen Hoffnungen verbunden, aber auch Ängste geschürt werden. Es wird eine Vielzahl von zum Teil auch gegensätzlichen Forderungen aufgestellt (z. B. nach der sofortigen Auflösung von Sondereinrichtungen, wie der WfbM, oder gerade dem Ausbau von Sonderinstitutionen und ihrer Angebote als Zeichen von inklusiven Bestrebungen).

Darüber hinaus kann kritisch eingewandt werden, dass der Begriff „Inklusion“ oftmals wie eine ‚Zauberformel‘ wirkt, die konträr zu aktuellen sozialen Spaltungen in der Gesellschaft, z. B. aufgrund von Umbrüchen in der Erwerbsarbeit und dem Abbau sozialer Sicherungssysteme, steht [5].

Inklusion als hohes Ideal?

Wird mit „Inklusion“ also ein zu hohes Ideal beschrieben, das insbesondere im Hinblick auf Menschen mit schwerer Behinderung per se zum Scheitern verurteilt ist? Dies kann aufgrund der vielversprechenden Konzepte und ersten Umsetzungen einer umfassenden Teilhabe an Alltag, Arbeit und Kultur (siehe die diesbezüglichen Grundlagentexte) verneint werden. Dennoch ist gerade hinsichtlich des Personenkreises von Menschen mit schwerer Behinderung hervorzuheben, dass ihre spezifischen Unterstützungsbedarfe bei den geplanten strukturellen Veränderungen nicht zu vernachlässigen sind. Jennessen und Wagner stellen diesbezüglich fest:

„Deklariert Inklusion den Aspekt der Selbstbestimmung in sozialer Teilhabe jedoch zum alleinigen Merkmal ihres Gelingens, verlieren wir unter Umständen Menschen aus dem Blick, die für die Verwirklichung ihrer Menschenrechte auf unterstützende Begleitung und Assistenz angewiesen sind. Aus diesem Grund bedarf Inklusion einer Care-Ethik als wichtige theoretische Fundierung, wenn diese die Beziehungen der Menschen untereinander, die Fürsorge, Verantwortung und Aufmerksamkeit für den anderen in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen stellt“. [6]

Ausbau von Sonderinstitutionen

Werden die besonderen Bedarfe des Personenkreises nicht berücksichtigt und somit inklusive Maßnahmen von den Beteiligten als eher mangelhaft in der Umsetzung erlebt, kann dies im Gegensatz zur Leitidee „Inklusion“ „zu einem Festhalten an Schutz‑ und Schonräumen“ [7] bzw. zu einem weiteren Ausbau von Sonderinstitutionen führen.

Was ist notwendig, damit „Inklusion“ eine gelebte Leitidee in der Arbeit mit Menschen mit schwerer Behinderung wird?

Gestaltungsaufgabe

Inklusion ist eine politische und fachliche Gestaltungsaufgabe, die Veränderungen auf mehreren Ebenen erfordert: Diese beziehen sich auf Strukturen bzw. strukturelle Bedingungen, die Weiter‑ oder Neuentwicklung von Organisationen sowie das professionelle Handeln [8].

Struktur

  • Gerade im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit schwerer Behinderung sind deutliche strukturelle Veränderungen erforderlich. So ist z. B. der rechtliche Spielraum für den Bereich der Arbeit immer noch sehr begrenzt; das „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ (BTHG SGB IX § 219, 2) stellt weiterhin ein exkludierendes Kriterium dar. Zu den strukturellen Bedingungen gehört auch, dass in einem ausreichenden Maße finanzielle und personale Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit schwerer Behinderung unterstützen zu können.

Organisationsentwicklung

  • Die Organisationsentwicklung betrifft sowohl die verschiedenen allgemein‑gesellschaftlichen Institutionen (z. B. Kultur‑ und Bildungseinrichtungen, Arbeitsstellen), als auch die spezifischen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Auf lange Sicht ist der mit „Inklusion“ bezeichnete gesellschaftliche Prozess mit der weitgehenden Auflösung von Sonderinstitutionen verbunden. Erste Schritte zur Öffnung von Einrichtungen der Behindertenhilfe können sich jedoch auch durch Maßnahmen einer sog. ‚umgekehrten Inklusion‘ vollziehen. Dabei kooperieren Einrichtungen noch stärker als bisher mit Personen und Institutionen in ihrem direkten Umfeld und führen z. B. inklusive Kurse in ihren Werk- und Projekträumen durch oder laden die Nachbarschaft regelmäßig zu kulturellen Veranstaltungen ein.

Professionalität

  • Wie bereits im vorangegangenen Kapitel dargestellt, beziehen sich Ansprüche an das professionelle Handeln vorrangig auf eine personenzentrierte Arbeitsweise, die auf das Wohlbefinden, die Wünsche und Interessen der Beschäftigten ausgerichtet ist und die Teilhabe an Alltag, Arbeit und Kultur unterstützt. Dabei ist es notwendig, ‚inklusive Widersprüche‘ in der alltäglichen Praxis immer wieder zu reflektieren. Diese können sich u. a. aus der Notwendigkeit von exkludierenden Angeboten (z. B. spezifische Fördermaßnahmen) ergeben, die andere Teilhabemöglichkeiten beschränken. Darüber hinaus sind fundierte didaktisch‑methodische Kenntnisse unabdingbar, um eine tatsächliche inhaltliche Teilhabe in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen unterstützen zu können und nicht nur ein Dabeisein zu organisieren.

Spezifische Bedarfe und notwendige Unterstützung

  • Deutlich wird, dass sich für Mitarbeiter_innen an Arbeits- und Bildungsorten bei der Unterstützung von Inklusionsprozessen neue Herausforderungen ergeben, zum Beispiel bei der Akquise und Gestaltung von Angeboten, die in den Sozialraum hineinwirken. Die spezifischen Bedarfe der Personen mit schwerer Behinderung im Blick zu behalten und die notwendige Unterstützung zu realisieren, ist eine zentrale Aufgabe von Fachkräften im Kontext von Inklusion.

Notwendige Veränderungsprozesse

  • Damit die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit schwerer Behinderung eine Selbstverständlichkeit wird, sind vielfältige Veränderungsprozesse notwendig. Sie betreffen die strukturellen Bedingungen, die Weiterentwicklung von Organisationen und das professionelle Handeln in den einzelnen gesellschaftlichen Bereichen.

Quellen

[1] Kronauer 2018, S. 43 [2] vgl. ebd. [3] Dederich 2013, S. 67 [4] vgl. Dederich 2013, S. 67 [5] vgl. Burtscher et al. 2013, S. 11 [6] Jennessen & Wagner 2012, S. 338 [7] vgl. Dannenbeck & Dorrance 2016, S. 25 [8] vgl. „Inklusion als Leitprinzip erfordert auch in der Erwachsenenbildung ein Nachdenken über Struktur, Organisation und Professionalität.“ (Burtscher et al. 2013, S. 12)

Literatur

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Dederich, M. (2013): Bilanz: Inklusion in der Erwachsenenbildung. In: Burtscher, R.; Ditschek, E. J.; Ackermann, K.-E.; Kil, M. & Kronauer, M. (Hg.): Zugänge zu Inklusion. Erwachsenenbildung, Behindertenpädagogik und Soziologie im Dialog. Bielefeld: Bertelsmann, S. 65–69.

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Kronauer, M. (2018): Was kann die Inklusionsdebatte von der Exklusionsdebatte lernen? In: Feyerer, E.; Prammer, W.; Prammer-Semmler, E.; Kladnik, C.; Leibetseder, M. & Wimberger, R. (Hg.): System. Wandel. Entwicklung. Akteurinnen und Akteure inklusiver Prozesse im Spannungsfeld von Institution, Profession und Person. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, S. 40–50.

siehe auch

 

IMPULSFRAGEN & REFLEXIONSÜBUNGEN

  • Welche sozialen Nahbeziehungen sind für die Beschäftigten an Arbeits- und Bildungsorten verlässlich und wie wird diese Verlässlichkeit durch die Einrichtung unterstützt?
  • In welchen Arbeitsfeldern können die Beschäftigten in Ihrer Einrichtung sinnstiftend tätig werden?
  • Wie wird die Teilhabe am kulturellen Leben realisiert? Welche Möglichkeiten bestehen, dass Menschen mit schwerer Behinderung an kulturellen Veranstaltungen in und außerhalb der Einrichtung teilnehmen können? Können sie selbst als Kulturschaffende in Erscheinung treten?
  • Wie öffnet sich Ihr Arbeits- und Bildungsort zum Sozialraum, bahnt z. B. Kontakte zu umliegenden kulturellen Einrichtungen an und verstetigt diese?
  • Welche Strukturen in Ihrer Einrichtung sichern die Beteiligung der Beschäftigten an Entscheidungsprozessen?

Eine konsequente Umsetzung von „Inklusion“ fordert den Abbau von Sonderinstitutionen und favorisiert die Entwicklung z. B. von dezentralen Wohneinrichtungen und integrierten bzw. sozialraumorientierten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
Ist an Ihrem Arbeits‑ und Bildungsort diesbezüglich eine organisatorische Weiterentwicklung bzw. Anpassung zu erkennen? Wie könnte diese noch weiter umgesetzt werden?

Als ‚umgekehrte Inklusion‘ bezeichnet man die Öffnung von Einrichtungen der Behindertenhilfe für ihr jeweiliges Umfeld. Tragen Sie zusammen, in welchen unterschiedlichen Bereichen sich Ihre Einrichtung (noch weiter) öffnen könnte. Welche gemeinsamen Aktionen und Angebote mit Personen aus der Nachbarschaft finden bereits statt?

Als gesellschaftlich, sozial und/oder kulturell inkludiert zu gelten, ist in keinem Fall gleichbedeutend mit dem Genuss uneingeschränkter Teilhabe oder garantierter Diskriminierungsfreiheit. Teilhabe in modernen Gegenwartsgesellschaften ist stets hierarchisch sozial ungleich verteilt, Diskriminierungsschutz mindestens bereichsspezifisch, lebensphasenspezifisch und situativ gebrochen. (Dannenbeck & Dorrance 2016, 28)

Das Zitat von Dannebeck und Dorrance verweist darauf, dass mit „Inklusion“ nicht im Sinne einer ‚Paradiesmetapher‘ ein bestimmter gesellschaftlicher (End‑)Zustand beschrieben wird, sondern vielmehr soziale Prozesse und strukturelle Bedingungen im Mittelpunkt stehen, die immer wieder reflektiert, neu ausgehandelt bzw. angepasst werden müssen.

Worin zeigt sich Ihrer Meinung nach besonders die Qualität inklusiver Angebote bzw. der Teilhabe von Menschen mit schwerer Behinderung in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen? Konkretisieren Sie diese Qualitätskriterien für einzelne von Ihnen betreute Personen mit schwerer Behinderung!


Dannenbeck, C. & Dorrance, C. (2016): Inkludiert wird man nicht – inkludiert ist man (oder auch nicht). Inklusion als Strukturmerkmal und kritischer Maßstab. In: T. Bernasconi, U. Böing (Hrsg.): Schwere Behinderung & Inklusion. Facetten einer nicht ausgrenzenden Pädagogik (S. 23 36). Oberhausen: Athena.

Im Kontext von „Inklusion“ stehen Mitarbeiter_innen an Arbeits‑ und Bildungsorten vor neuen Aufgaben: Diese beziehen sich z. B. auf die Akquise von sozialraumorientierten Arbeitsplätzen, eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. mit verschiedenen kulturellen Einrichtungen und Vereinen, oder die Kommunikation über die spezifischen Bedarfe, der von ihnen betreuten Personen. Welche Gefühle und Gedanken verbinden Sie mit diesen neuen Aufgaben?

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(weiterführende) MATERIALIEN

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